INFORMATIONEN

der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

für Veranstalter von Pferdeleistungsprüfungen über die Organisation der Notfallvorsorgedienste - Turnierarzt und Sanitätsdienst § 40 der LPO.          komplettes Merkblatt.pdf

§ 40 (Auszug)

Grundlage der turnierärztlichen und sanitätsdienstlichen Tätigkeit bei einer Pferdesportveranstaltung ist der § 40 der LPO (Leistungsprüfungsordnung), die auf der Meldestelle einsehbar ist.

Der Veranstalter hat für die Dauer einer PS / PLS / VT sicherzustellen:

a) Sanitätsdienst und ärztliche Versorgung

  • Bei Anwesenheit eines Sanitätsdienstes (mindestens zwei Personen mit der Mindesqualifikation "Sanitätshelfer" mit Ausrüstung, u.a. Notfallarztkoffer gemäß DIN 13232: Anwesenheit eines Arztes
  • Bei Anwesenheit eines Sanitätsdienstes, dem eine Person mit der Mindestqualifikation "Rettungssanitäter" angehört: Schnellste Einsatzbereitschaft eines Arztes. (bzw. des kommunalen Rettungsdienstes)

Es gibt folgende Stufen im Rettungsdienst:

  1. Ersthelfer
  2. Sanitätshelfer (Helfer des Arztes, Helfer mit abgeschlossener Sanitätsausbildung und guten Kenntnissen insbesondere zur Reanimation)
  3. Rettungshelfer (Ausbildung ca. 160 Std. Theorie, 2 Wochen Klinik, 2 Wochen Praxis im Rettungsdienst)
  4. Rettungssanitäter (Ausbildung: ca. 520 Std. Ausbildung, 4 Wochen Klinik inkl. Unfall-OP-Intensivstation, 4 Wochen Rettungsdienst)
  5. Rettungsassistent (2 Jahre Ausbildung Schule und Praxis, staatlich examiniert)
  6. Lehr-Rettungsassistent (Rettungsassistent mit Ausbilderqualifikation)

Pro-Resc stellt grundsätzlich nur examinierte und zugelassene Rettungsassistenten oder Lehr-Rettungsassistenen als Personal zur Verfügung!

Die Anzahl und Ausrüstung der genannten Notfallvorsorgedienste sind den örtlichen Gegebenheiten sowie dem Veranstaltungsprofil der PS / PLS anzupassen und mit den für die genannten Dienste Verantwortlichen vor der Veranstaltung zu regeln.